Mietvertrag bei der Wohnpartnerschaft

Vertragliche Regelungen

Klare Rechte und Pflichten verhindern Enttäuschungen

Es kann ein ganz normaler Untermietvertrag oder ein Wohnraumüberlassungsvertrag abgeschlossen werden. Genaue Regelungen sorgen für Klarheit, denn jeder kann die Vereinbarungen nachlesen; Konflikte werden vermieden. Nachfolgende einige wichtige, auch in den Eintragungsformularen erwähnte Punke, die teils genau schriftlich festgelegt werden sollten.

Wer ein gutes Muster im Internet zu einem Wohnraumüberlassungsvertrag weiß, sende uns bitte die Adresse übers Kontaktformular.

Sofern der Text im Standardmietvertrag nachstehende Punkte nicht abdeckt, ist ein Anhang zum Mietvertrag nötig, der die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen genau dokumentiert, denn im Leben meint der eine gerne, etwas anderes gehört zu haben, als eben der Partner gesagt zu haben glaubt. Das ist ganz komisch ...

Dem gilt es zuvorzubauen, um Konflikte erst garnicht entstehen zu lassen.
Die unaufgeräumte, gemeinsam genutzte Küche, soll das Verhältnis der Wohnpartner erst gar nicht belasten dürfen, denn früher, als alles anders war, gab´s derartige Schlampereien nämlich nie ...
Punkt!

Insbesondere sollte Klarheit über folgende Details herrschen: 

Miete:

  • Höhe der normalen Miete ohne Hilfeleistungen
  • Höhe der Miete mit Hilfeleistungen bei der vereinbaren Stundenzahl
  • Höhe der Nebenkostenvorauszahlung

Wohnfläche: 
Festlegung der genauen Fläche unter Einbeziehung gemeinschaftlich genutzter Räume, wie Balkon, Terrasse, Bad. Davon wäre auch davon ein Teil bei der Ermittlung des Mietzinses anzurechnen

Abwesenheitsregelung:

  • Wie wird bei Abwesenheit des Mieters verfahren? Beispielsweise Urlaubszeiten, Geschäftsreisen, Klinikaufenthalte o.ä.
  • Sollen besondere Regelungen gelten? Welche?

Möblierter oder teilmöblierter Wohnraum:

  • Dürfen Möbel umgeräumt oder verstellt werden?

Diverses:

  • Tagesablauf / Ruhezeiten
  • Anwesenheit am Wochenende
  • Besuche
  • Feten
  • Haustiere (evtl. Allergien)
  • Hobbys, die stören könnten (z.B. Musik)
  • Telefon- / Internetnutzung
  • Übernachtung von Freund oder Freundin
  • Urlaubszeiten / Semesterferien

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