Leichte Behinderungen
Integrative Wohngemeinschaften
Die Vermieter sind leicht in ihrer Bewegungsfreiheit im Alltagsleben eingeschränkt. Sie haben von Geburt an eine leichte Behinderung, sind durch die Folgen einer Krankheit gehandicapped oder haben einen Unfall erlitten.
Ansonsten kommen sie selbständig und eigenverantwortlich in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus gut zurecht, benötigen jedoch gelegentlich Unterstützung im Alltag.
Es handelt sich also um eine integrative Wohngemeinschaft, die u.U. ein wenig Fingerspitzengefühl erfordern mag.
Diese Seite dient nicht der Vermittlung ausgesprochener Pflegeleistungen nach SGBXI, für die Fachpersonal vonnöten ist.




